Eine Vermieterbescheinigung ist Pflicht. Der Mieter muss diese beim Einwohnermeldeamt vorzeigen. Der Vermieter ist zur rechtzeitigen und richtigen Ausstellung verpflichtet.
Das Bundesmeldegesetz wurde im November 2015 eingeführt. Die Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) muss dem Mieter vor dem Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch vom Vermieter bestätigt werden, damit dieser mit der Bestätigung seinen Wohnungswechsel beim Einwohnermeldeamt nachweisen kann.