Heisst es Erbpacht oder Erbbaurecht?

Oftmals wird immer von der Erbpacht gesprochen oder dem Erbpachtgrundstück. Im Gesetz ist aber das Erbbaurechtsgrundstück gemeint und der Erbbaurechtsgeber. Wenn Sie also das Wort Erbpacht lesen, ist immer vom Erbbaurecht die Rede!



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