> Der Erbfall bei der Immobilie und die ersten Schritte
> Die Erbauseinandersetzung beim Immobilienerbe
> Die Erbengemeinschaft bei einer Immobilie
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> Immobilie geerbt - Was nun? Die Nachlassregelung
> Der Erbschein
Auch wer am liebsten gleich freudig den Immobilienmakler mit dem gewinnträchtigen Verkauf des vom Großvater geerbten Hauses, beauftragen möchte, sollte bestimmte Formalien im Zusammenhang mit einem Erbfall kennen.
Wer von einem Erbfall erfährt und das gilt auch für das Erben einer Immobilie, sollte einige formale Schritte einhalten.
Häufig ist nach dem Tod eines Angehörigen zunächst nicht eindeutig klar, wer wie und in welchem Maß erbberechtigt ist. Das muss unter Umständen unter den Hinterbliebenen ermittelt werden. Dabei gilt es zunächst festzustellen, ob der Erblasser zu seinen Lebzeiten einen Erbvertrag oder ein Testament gemacht hat, um daraus den Nachlass und die Verfügungen im Todesfall zu regeln.
Idealerweise setzt sich dazu ein potentieller Erbe mit dem Nachlassgericht in Verbindung. Dieses eröffnet ein vorhandenes Testament, sobald es Kenntnis vom Tod des Erblassers erlangt hat.
Existiert ein Testament, kann sich der Erbe einer Immobilie schon durch dessen Vorlage beim Grundbuchamt als rechtmäßiger Erbe ausweisen. Dennoch empfiehlt es sich in den meisten Fällen, zusätzlich einen Erbschein beim Wohnsitz-Amtsgericht des Verstorbenen zu beantragen.
Sollte es folgende Streitigkeiten oder Unklarheiten zu den Erben geben, ermöglicht der Erbschein als öffentlich anerkanntes Dokument die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Erbscheine können auch als Teilerbscheine für einen Teil des Erbes ausgestellt werden.
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