Um eine Immobilie zu bewerten, egal ob Grundstücksbewertung, Hausbewertung oder die Preisfindung einer Eigentumswohnung, stehen den Gutachter, Sachverständigen oder Immobilienmakler eine Vielzahl von Methoden zu Verfügung. Welche angesetzt wird, kann frei entschieden werden. Es muss nur plausibel und nachvollziehbar sein, wie der Immobilienwert zustande gekommen ist.
Nachfolgend sind kurze Erklärungen zu den bekanntesten Verfahren hinterlegt.
Das Sachwertverfahren ist eines der drei üblichen, in Deutschland angewandten, Wertermittlungsverfahren. Daneben gibt es noch das Vergleichswert- und das Ertragswertverfahren.
Das Sachwertverfahren dient überwiegend zur Ermittlung des Verkehrswertes von Ein-/Zweifamilienhäusern und allen Immobilien, welche sich nicht am Mietmarkt orientieren, sondern selbst genutzt werden. Der Sachwert setzt sich aus den Herstellungskosten, den Normalherstellungskosten, welche die Höhe der Herstellung bei marktüblicher Neuerrichtung angeben und zu welchen auch die Baunebenkosten gehören, sowie dem Wert der sonstigen Anlagen und dem Bodenwert zusammen.
Wann wird das Sachwertverfahren angewendet?
Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei üblichen, in Deutschland angewandten, Wertermittlungsverfahren. Daneben gibt es noch das Sachwert- und das Ertragswertverfahren.
Dieses Verfahren wird üblicherweise bei der Ermittlung des Verkehrswertes unbebauter Grundstücke und Eigentumswohnungen verwendet.
Das Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll, wird mit Grundstücken aus dem gleichen Gebiet verglichen, welche ausreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen.
Hierzu zählen die Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksform und der Erschließungszustand. Sollten nicht genügend Vergleichsobjekte vorhanden sein, können auch Grundstücke vergleichbarer Gebiete zum Vergleich genutzt werden.
Das Ertragswertverfahren ist eines der drei üblichen, in Deutschland angewandten, Wertermittlungsverfahren.
Daneben gibt es noch das Vergleichswert- und das Sachwertverfahren. Mit dem Ertragswertverfahren lässt sich der Verkehrswert eines Objektes in Bezug auf die zu erzielende Rendite ermitteln.
Der Ertragswert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlagen zusammen. Zuerst wird der Grundstücksreinertrag ermittelt, indem vom Jahresrohertrag die Bewirtschaftungskosten abgezogen werden.
Der Jahresrohertrag ist die Summe der Jahresbruttomieten abzüglich der jährlich tatsächlichen Betriebskosten. Mithilfe des Bodenwerts und eines Vervielfältigers lässt sich nun der Grundstücksertragswert errechnen. Es wird zwischen der allgemeinen und vereinfachten Ertragswertformel, wobei die allgemeine Formel den Gebäudereinertrag einbezieht, unterschieden.
Allgemeines Ertragswertverfahren
(RE -BW x i) x V + BW
(Reinertrag - Bodenwert x Liegenschaftszins) x Barwertfaktor + Bodenwert