> 1. Informationsquellen für Immobilienbewertung
> 2. Als Eigentümer den Immobilienmarkt selbst erkunden
> 3. Welche Daten liefert der Gutachterausschuss
> 4. Immobilienbewertungsverfahren
> 5. Online-Immobilienbewertungen
> 6. Welche Wertermittlung ist geeiget?
> 7. Benötigte Unterlagen für Immobilienbewertung
> 8. Immobilienbewertungen mit Gutachter
Bevor Sie mit der Bewertung Ihrer Immobilie beginnen, sollten Sie umfassende Informationen sammeln. Als Einstieg kann eine Preiskarte des IVD (Immobilienverband Deutschland), die regelmäßig aktualisiert weiter...
Beobachten Sie den Immobilienmarkt genau und stellen Sie sich eine Liste mit Objekten zusammen, die in etwa Ihrer Immobilie entsprechen. Achten Sie auf die Preisangaben ähnlicher Immobilien in den örtlichen weiter...
Städte und Landkreise verfügen über einen Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Die örtlichen Behörden beauftragen zur Feststellung aktueller Grundstückswerte zertifizierte weiter...
Immobiliensachverständige, Immobiliengutachter, orientieren sich auch an der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung), in der festgehalten ist, wie der Verkehrswert einer Immobilie zu berechnen ist. Es gibt drei Arten weiter...
Die Gutachterausschüsse der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Hessen bieten Internetseiten, auf denen man einen Orientierungspreis für seine Immobilie ermitteln weiter...
Für eine Ersteinschätzung, kann die Onlinebewertung ein guter Anfang sein. Für einen exakten und fundierten Marktpreis bzw. Angebotspreis für den Verkauf Ihrer Immobilie, ist ein Immobilienmakler weiter...
Für ein umfassendes Gutachten (Verkehrswertgutachten) werden benötigt:
• der Flurkarte (auch Liegenschaftskarte genannt, erhältlich im Katasteramt),
• ein aktueller Grundbuchauszug weiter...
Bei der Suche nach einem geeigneten Experten für die Bewertung einer Immobilie sollte man auf verschiedene Dinge achten: Ist ein Gutachter im Bereich ansässig, wie lange ist er im Immobilienmarkt tätig, weiter...
Hinweis:
IMMOBLAU 24 versucht sorgfältig zu recherchieren. Es handelt sich aber immer um unverbindliche Informationen. Eine Haftung und/oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen. Bei rechtlichen Themen bekommen Sie verbindliche Aussagen beim Rechtsanwalt bzw. steuerliche Beratung beim Steuerberater.