Auch wer als Alleinerbe eine geerbte Immobilie verkaufen möchte, sollte aus verschiedenen Gründen nicht auf eine professionelle Immobilienbewertung verzichten. Diese sollte durch ein Gutachten erfolgen, für die ein Sachverständiger beauftragt wird. Ein Immobilienmakler sorgt regelmäßig dafür, dass das Haus nahe an dem im Gutachten genannten Preis verkauft wird. Er bietet also eine Gewähr für einen möglichst hohen Erlös aus dem Verkauf der Immobilie. Eine professionelle Immobilienbewertung ist weiterhin sinnvoll, wenn eventuell doch noch entsprechende Ansprüche anderer Erbe monitär zu befriedigen sind wie etwa ein Pflichtteilsanspruch.
Können sich die Miterben auf einen Hausverkauf einigen, kommt hier einer seriösen Immobilienbewertung noch höhere Bedeutung als beim Alleinerben zu. Das Gutachten, für das ein Sachverständiger einsteht sowie ein kompetenter Immobilienmakler, sorgen für einen geordneten Verkaufsvorgang und einen möglichst hohen Verkaufspreis. Dieser wird nach Abzug möglicher Kosten auf die einzelnen Erben verteilt.
Die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG privilegiert die Erbschaft eines Familienheims, wenn bereits der Erblasser das Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat und der erbende Ehegatte (Lebenspartner) die Nutzung dieser Immobilie zu
Mehr… Weniger…Die Nachlassregelung kann auf mehreren Aspekten basieren. So kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten kein Testament bzw. keinen Erbvertrag aufgesetzt hat. Die gesetzliche Erbfolge regelt, welche Familienangehörigen - in welchem Umfang - erben. Liegt ein Testament vor, kann mitunter eine vererbte Immobilie zur Gänze an einen Erben oder anteilig an
Mehr… Weniger…Der Erbschein gilt als offizielles Dokument und bestätigt, dass die Personen rechtmäßige Erben sind. Der Erbschein kann vor dem Amtsgericht beantragt werden. Zu beachten ist, dass die Erben ihre Ansprüche nachweisen müssen. Ein Erbvertrag oder ein öffentliches Testament reicht aus. Liegt keines der eben genannten Dokumente vor, entscheidet
Mehr… Weniger…In vielen Fällen wird die Immobilie nicht einer, sondern mehreren Personen vermacht, sodass eine Erbengemeinschaft entsteht. Auf Grund der Tatsache, dass hier immer mehrere Personen eingebunden sind, kommt es auch immer wieder zu Konflikten. Möchte einer der Erben die Immobilie für sich nutzen, muss er die anderen Erben auszahlen. Auch wenn einer der Erben die
Mehr… Weniger…Immobilien erben macht mehr Freude,
- wenn Sie sich von Experten beraten lassen. Ein Sachverständiger für Immobilien, ein
guter Steuerberater, ein versierter Immobilienmakler und ein erfahrener
Rechtsanwalt können viel für Sie bewirken.
- wenn Sie objektive Erwägungen und Zahlen über sentimentale Bindungen an ein
Objekt stellen können.
- wenn Sie innerhalb einer Erbengemeinschaft erfolgreich eine Einigung
erzielen.
- wenn Sie Ihre Immobilienerbschaft umfassend unter allen wirtschaftlichen und
rechtlichen Voraussetzungen würdigen.
ACHTUNG:
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