> Der Erbfall bei der Immobilie und die ersten Schritte
> Die Erbauseinandersetzung beim Immobilienerbe
> Die Erbengemeinschaft bei einer Immobilie
> Erbe annehmen oder nicht?
> Immobilienerbe und Steuerklassen
> Immobilienerbschaft und Steuern
> Selbstnutzung oder Vermieten der geerbten Immobilie
> Wertberechnung beim Immobilienerbe
> Tipps für den Umgang mit einer geerbten Immobilie
> Immobilie geerbt - Was nun? Die Nachlassregelung
> Der Erbschein
Zwei Gesichtspunkte sind bei der Erbschaft einer Immobilie besonders wichtig:
1. Der potentielle Erbe hat nach Kenntnis vom Erbfall, 6 Wochen Zeit gemäß § 1944 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das Erbe auszuschlagen. Schulden werden auch vererbt, so dass der Erbberechtigte Informationen darüber gewinnen muss, ob das Erbe mit Schulden belastet ist.
Das Grundbuch ist ein wichtiges Dokument, um die Werthaltigkeit des Erbes beurteilen zu können. Hypotheken oder Grundschulden können anhand eines Grundbuchauszuges ausgelesen werden, wenn der potentielle Erbe den Erbschein beim Grundbuchamt vorlegt. So gelingt eine eigene vorsichtige Immobilienbewertung.
Vielfach ist das Haus selbst, als Sicherheit für einen Kredit verpfändet. Der Kreditgeber lässt dabei seine Forderung im ersten Rang im Grundbuch eintragen.
Der Erbe sollte über die Angaben im Grundbuch das Gespräch mit der Hausbank des Erblassers suchen, um weitere mögliche Verbindlichkeiten in Erfahrung zu bringen, die nicht mit dem Haus verbunden sind und um Auskunft zu Kontoständen zu erhalten.
Das Immobilienerbe lässt sich so meistens für den Erben einigermaßen im Wert einschätzen.
Eine Alternative zur Erbausschlagung ist bei einer verschuldeten Erbschaft auch eine Erbinsolvenz. Jedoch hat der Erbe nach Befriedigung anderer Gläubiger häufig nur noch wenig aus der Verwertung der Erbmasse zu erwarten.
Unternimmt der Erbe innerhalb der sechswöchigen Wochenfrist nichts, gilt das Erbe als angenommen. Entscheidet er sich für die Ausschlagung seines Erbes, dann muss er diese gegenüber dem für seinen Wohnsitz oder dem für den Verstorbenen zuständigen Amtsgericht durch öffentliche Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (nimmt ein Notar vor) erklären.
2. Finanzielle Verpflichtungen beim Immobilienerbe durch laufende Kosten
Oft stellt die Räumung, einer geerbten Immobilie sowie die Sicherung von Wertgegenständen aus einem geerbten Haus, die Erben bereits vor besondere Herausforderungen. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Erben untereinander nicht einig werden. Zudem sind die laufenden Kosten einer Immobilie durchgehend zu bedienen, speziell bei vermieteten Häusern oder noch kreditbelasteten Objekten. Diese Umstände führen dazu, dass Immobilienerben besonders schnell in der Realität ankommen und häufig in kurzen Zeiträumen, Entscheidungen über Wohl und Wehe der Immobilie treffen müssen. Gerade Erbengemeinschaften erschweren dabei die Verwaltung des Immobilienerbes meist erheblich.
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