Bei selbstgenutzten Doppel- und Reihenhäusern kommt überwiegend das Sachwertverfahren zum Einsatz und wird stützend durch das Ertragswertverfahren bewertet.
Beim Sachwert sind folgende Werte zu ermitteln:
Diese vorgehensweise ist in der Sachwertrichtlinie (SW-RL) festgelegt.
Beim Ertragswert werden die jährlichen Roherträge, abzüglich Bewirtschaftungskosten zugrunde gelegt. Anhand der Restnutzungsdauer und des Liegenschaftszinses ergibt sich ein Barwertfaktor der mir dem Reinertrag multipliziert wird.
Bei der Einschätzung der Immobilienlage beschäftigt man sich mit Makrolage und der Mikrolage. Was erstere angeht, wird der Immobilienmarkt in der Region oder Stadt angeschaut, in dem sich die Immobilie befindet. Einzelne Regionen können sich in ihrer Kaufkraft und ihrer wirtschaftlichen Anziehungskraft stark unterscheiden.
Dieser Umstand wirkt sich sehr stark auf den Immobilienmarkt und die zu erzielenden Immobilienpreise aus. Immobilienteilmärkte verhalten sich hier nicht anders als andere Märkte, es gelten Angebot und Nachfrage.
Bei der Mikrolage geht es um den genauen Standort der Immobilie und deren Bewertung in der gesamten Region.
Auch hier ist es verständlich, dass verschiedene Bezirke oder Lagen innerhalb einer Region besonders begehrt sein können, zum Beispiel, weil sie naturnah liegen oder infrastrukturell besonders positiv ausgestattet sind. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die Immobilie in einem eher preisgünstigen oder eher teuren Teil der Region oder der Stadt liegt. Es geht auch darum, was in der Umgebung angesiedelt ist.
Abwertende Faktoren sind zum Beispiel viel befahrene Straßen oder eine mangelnde Anbindung an die Infrastruktur.
Auch hier ist der Immobilienmakler in der Lage, mit geschultem Auge exakt die besonderen Vorteile einer Immobilie herauszuarbeiten und entsprechend in seiner Vermarktungsstrategie einzusetzen. Ein Laie im Immobiliensektor verschätzt sich hier häufig.
Die Bewertung des Gebäudes an sich ist eine schwierige Angelegenheit. Hier spielen unter Umständen subjektive Faktoren, wie der Geschmack und die Vorstellung eines potentiellen Käufers eine übergroße Rolle.
Diese Faktoren lassen sich nur schwer objektiv bewerten. Auch muss sich der Verkäufer darüber im Klaren werden, ob er das Haus im aktuellen Zustand verkaufen will oder vorher zu einer möglichen Steigerung des Kaufpreises noch Sanierung- und Reparaturarbeiten vornehmen lässt.
Für die Bestimmung des Kaufpreises und der Einschätzung des Gebäudes ist auch entscheidend, welche Art von Haus gegeben ist. Freistehende Häuser lassen sich meistens teurer verkaufen, als etwa Doppelhaushälften oder Reihenhäuser.
Der bauliche Zustand des Hauses und das Alter lassen sich durchaus einer objektiven Einschätzung zuführen. Es ist einleuchtend, dass ein hervorragender Bauzustand zu einem höheren Kaufpreis führen wird, als ein schlechter. Es sind dabei allerdings nicht das Alter und der Bauzustand allein, die in eine mögliche Bewertung einfließen.
Altbauten, die in einem sehr guten Zustand sind und gründlich saniert wurden, können ebenfalls hohe Kaufpreise erzielen. Man muss sich bei der Einschätzung des Hauses stets auf die Perspektive des potentiellen Käufers einlassen. Muss dieser wegen eines schlechten Zustandes der Bausubstanz mit hohen Sanierungskosten nach dem Kauf rechnen, wird er diese bereits im Vorfeld gedanklich vom Kaufpreis abziehen.
Man sollte sich auch bei der Bewertung des Hauses durch Makler beraten lassen. Seine Erfahrung kann wertvolle Hinweise dazu geben, auf welche Punkte potentielle Käufer meist Wert legen.
Das Grundstück stellt per se einen sehr hohen Wertfaktor dar. Nicht immer zielt der potentielle Käufer nämlich darauf ab, das bereits bestehende Gebäude zu erhalten. Ihm kann es auch darum gehen, das Grundstück anderweitig zu nutzen und eventuell Neubau zu errichten. Hier sind die Aussagen des entsprechenden Bauplans für das Grundstück relevant. Insbesondere wirkt die Größe der potentiellen Nutzfläche auf den Kaufpreis ein.
Wichtig für die Bewertung bei Doppel- und Reihenhäuser sind neben dem Grundstück das Baujahr des Gebäudes und der Ausstattungsstandard. Anhand des Baujahres wird die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ermittelt. Diese kann durch Modernisierungsmaßnahmen erhöht bzw. bei Instandhaltungsrückstau oder Schäden verkürzt werden. Dazu werden noch die Außenanlagen, mögliche Mieteinnahmen, noch zu leistenden Erschließungskosten berücksichtigt.