Immobiliensachverständige und Immobiliengutachter, orientieren sich auch an der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung), in der festgehalten ist, wie der Verkehrswert einer Immobilie zu berechnen ist. Es gibt drei Arten, eine Immobilie zu bewerten:
Das Vergleichswertverfahren
Beim Vergleichswertverfahren bewertet ein Gutachter die Immobilie nach tatsächlich erzielten Preisen vergleichbarer Objekte. Herangezogen werden vergleichbare Bodenrichtwerte, Details, Ausstattung des Gebäudes oder der Wohnung. Optimal ist es, wenn eine vergleichbare Immobilie zum Beispiel auf dem benachbarten Grundstück steht oder es sich um ein Reihenhaus oder eine Eigentumswohnung handelt. Das ist jedoch eher die Ausnahme. Deshalb wird in der Regel das „indirekte Vergleichswertverfahren“ angewendet.
Beim Ertragswertverfahren stehen die Mieteinnahmen im Vordergrund, das heiß, wieviel Gewinn ein Käufer mit der Vermietung des Objektes erzielen kann. Angewendet wird das Ertragswertverfahren meist bei vermieteten Wohnhäusern, Gewerbeimmobilien und gemischten Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Der Grundstückswert und der Wert der baulichen Anlagen werden getrennt berechnet. Getrennt deshalb, weil der Baugrund seinen Wert nicht verliert, das Gebäude jedoch nur mit einer Restnutzungsdauer bewertet werden kann.
Der Gebäudeertragswert errechnet sich aus den zu erwartenden Mieteinnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten, etwa fällige Reparaturen und eventueller Mietausfälle. So ergibt sich der Reinertrag der für die Immobilie angesetzt werden kann. Danach wird der Grundstückswert aus dem Bodenrichtwert und dem sogenannten Liegenschaftszins ermittelt. Der Reinertrag abzüglich der Bodenwertverzinsung ergibt den Gebäudeertragsanteil. Aus all diesen Fakten kann man den marktüblichen Verkehrswert errechnet.
Das Ertragswertverfahren wird immer bei Objekten angesetzt, die sich zur Vermietung – sei es gewerblich, als Wohnraum oder gemischt wohn-/gewerblich – eignen. Ein Käufer eine solche Immobilie wird immer nach der zu erzielenden Rendite beurteilen.
Das Sachwertverfahren eignet sich beispielsweise zur Bewertung von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Endreihenhäuser wo geeignete Sachwertfaktoren vom Gutachterausschuss vorliegen. Diese Verfahrensweise ist sehr komplex, da alle Faktoren, die den Immobilienmarkt beeinflussen berücksichtigt und in ein verlässliches Verhältnis gesetzt werden müssen. Für den privaten Wohnungsmarkt ist das Sachwertverfahren zur Ermittlung eines reellen Verkaufspreises nur mit Einschränkungen möglich und für den Laien nicht geeignet.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
Erfahrungsgemäß liegt der Verkehrswert einer selbst genutzten Immobilie über dem Ertragswert. Investoren, die vermieten wollen setzen andere Maßstäbe. Anders ist es wenn bei privat genutzten Immobilien der Sachwert zugrunde gelegt wird: Der Sachwert übersteigt hier in der Regel den Verkehrswert, weil ein zukünftiger Käufer möglicherweise nicht alle teuren Baubestandteile honorieren wird.
Für alle drei Verfahrenswege erarbeiten Gutachterausschüsse Unterlagen und Tabellen, die anhand der Verkäufe der zurückliegenden Jahre ermittelt werden. Weitere Errechnungswege und Formeln sind in den staatlichen Wertermittlungsrichtlinien (WertR) festgehalten. Ganz gleich um welches Bewertungsverfahren es sich handelt, Immobiliengutachter werden im Einzelfall die Bewertung einer Immobilie auch immer von der eigenen Erfahrung und der Marktkenntnis ableiten.
Da die Bestimmung des Ertragswertes nach der Immobilien-Wert-Verordnung (ImmoWertV) sehr aufwendig ist gehen viele Makler bei der Wertbestimmung eines Mietobjektes oft nach einer einfachen Formel vor: Verkehrswert = Grundmiete x Vervielfacher. Der „Vervielfacher“ ergibt sich aus dem Erfahrungswert des Bauzustandes und der Lage in der sich die Immobilie befindet. Orientierungswerte enthalten auch hierfür die Grundstücksmarktberichte.
Darüber hinaus liefern viele Gutachterausschüsse Unterlagen, Tabellen und Angaben, die auch von Laien genutzt werden können. Eine Recherche im Internet und Nachfragen bei den zuständigen Behörden lohnt sich immer. Informationen gibt es in der Regel kostenlos. Ein Beispiel: Der Gutachterausschuss Düsseldorf hat online einen Stadtplan eingestellt, der in 180 Zonen unterteilt Orientierungswerte für Häuser und Eigentumswohnen auflistet. In Hamburg können Interessierte den Gutachterausschuss über eine 0900-Nummer erreichen. Ein sachkundiger Experte kann dem Interessenten einen Orientierungsweg nennen und zu einer Anpassung für zu seinem Objekt beraten. Die anfallende Gebühr (ca. 25 Euro Grundpreis plus 24 Cent pro Minute – maximal 30 Euro) wird über die Telefonrechnung erhoben. Einige Gutachterausschüsse haben allerdings nur Preise weit zurückliegender Jahre im Netz. Das dient nur Fachleuten, die solche Preisangaben entsprechend hochrechnen können. Laien sind angesichts der rasanten Preisentwicklungen auf dem Immobilienmarkt damit überfordert und kommen zu keinem reellen Ergebnis. Zu finden sind auch Internetseiten auf denen Orientierungswerte nach Objekttyp und Lage versprochen werden. Trägt man jedoch seine Daten ein, kommt sehr oft die Mitteilung: »Keine Aussage möglich, da zu wenige Vergleichsfälle vorliegen«.
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