> Der Erbfall bei der Immobilie und die ersten Schritte
> Die Erbauseinandersetzung beim Immobilienerbe
> Die Erbengemeinschaft bei einer Immobilie
> Erbe annehmen oder nicht?
> Immobilienerbe und Steuerklassen
> Immobilienerbschaft und Steuern
> Selbstnutzung oder Vermieten der geerbten Immobilie
> Wertberechnung beim Immobilienerbe
> Tipps für den Umgang mit einer geerbten Immobilie
> Immobilie geerbt - Was nun? Die Nachlassregelung
> Der Erbschein
Erbschaftssteuer beim Alleinerben
Bei Berechnung der Erbschaftssteuer werden vom Vermögen des Erblassers zunächst bestimmte Beträge abgezogen. Dazu zählen sämtliche Nachlassverbindlichkeiten sowie die im Zusammenhang mit der Erbschaft entstehenden Kosten. Abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten sind unter anderem konkret:
Am Ende zählt die sogenannte positive Erbmasse als Grundlage für die Höhe der zu entrichtenden Erbschaftssteuer. Die prozentuale Höhe bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben, der auch bestimmte Freibeträge auslöst.
Das System der Steuerklassen und Freibeträge bei der Erbschaftssteuer stellen sich wie folgt dar:
Wert des Erbes | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
bis 75.000 Euro | 7% | 15% | 30% |
bis 300.000 Euro | 11% | 20% | 30% |
bis 600.000 Euro | 15% | 25% | 30% |
bis 6.000.000 Euro | 19% | 30% | 30% |
bis 13.000.000 Euro | 23% | 35% | 50% |
bis 26.000.000 Euro | 27% | 40% | 50% |
ab 26.000.000 Euro | 30% | 43% | 50% |
Hinweis:
IMMOBLAU 24 versucht sorgfältig zu recherchieren. Es handelt sich aber immer um unverbindliche Informationen. Eine Haftung und/oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen. Bei rechtlichen Themen bekommen Sie verbindliche Aussagen beim Rechtsanwalt bzw. steuerliche Beratung beim Steuerberater.