Gerade im Zeitalter der Energieeinsparverordnung, kurz ENEV genannt, bevorzugen viele den Kauf eines neuen Hauses.
Steht auf einem Grundstück eine alte Bestandsimmobilie, sind Modernisierungs- und Renovierungskosten oftmals so hoch, dass nur noch ein Neubau in Frage kommt. Um dies festzustellen, kann ein Sachverständiger oder Immobilienmakler überschlägig die Kosten ermitteln und Empfehlungen tätigen, ob der Erhalt der Altimmobilie Sinn macht.
Weiterer Pluspunkt ist beim Neubau, dass aktuelle Standards der Dämmung, Heiztechnik und Baustoffe zum Einsatz kommen. Doch gerade in Ballungsgebieten sind Grundstücke und Bauplätze kaum zu bekommen und werden zu guten Preisen gehandelt.
Sehr wichtig ist immer die mögliche Bebaubarkeit des Grundstückes und diese Information bekommt man aus dem Bebauungsplan (einfach oder qualifiziert).
Oft gibt es in Randgebieten von Großstädten und ländlichen Regionen keine Bebauungspläne, hier kann der §34 und §35 des BauGB zum Tragen kommen. Ratsam ist es immer eine Bauvoranfrage zu stellen, um eine mögliche Bebauung zu prüfen.
In Deutschland wurden 2016 rund 15,7 Millionen neue Einfamilienhäuser gezählt. Einfamilienhäuser sind Wohngebäude mit einer oder zwei Wohnungen. Das starke Wachstum von plus 7,6 %, ist dem extrem niedrigen Zinsniveau geschuldet.
Aufgrund der hohen Nachfrage, stellt das Grundstück einen sehr hohen Wertfaktor dar.
Oftmals sind die Grundstücke noch mit renovierungsbedüftigen Bestandsimmobilien versehen.
Nicht immer zielt der potentielle Käufer nämlich darauf ab, das bereits bestehende Gebäude zu erhalten. Ihm kann es auch darum gehen, das Grundstück anderweitig zu nutzen und eventuell neu zu bauen.
Hier sind die Aussagen des entsprechenden Bauplans für das Grundstück relevant. Insbesondere wirkt die Größe der potentiellen Nutzfläche auf den Kaufpreis ein.
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Die Lage des Grundstückes und die mögliche Bebaubarkeit sind die beiden Faktoren, die den größten Anteil über den Wert des Bodens ausmachen.
Bei der Grundstücksbewertung sind mehrere Faktoren zu berücksichtigen:
Jedes Grundstück wird individuell bewertet. In der Regel gibt der Gutachterausschuss einen Bodenrichtwert vor und dieser wird anhand von Umrechnungsfaktoren angepasst.
Die Bebaubarkeit ergibt sich aus dem Bebauungsplan oder einer Bauvoranfrage. Hier ist u.a. die bebaubare Fläche geregelt (GRZ), die offene oder geschlossene Bauweise, Anzahl der Vollgeschosse und Wohneinheiten. Deshalb ist die Einsicht unumgänglich und eine Bauvoranfrage ratsam, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte. Fordern Sie kostenlos und unverbindlich einen Fachmann über Immoblau24 an!