Immobilienerbschaft - Der Erbschein

Testament beim Notar ImmobilienerbschaftDer Erbschein gilt als offizielles Dokument und bestätigt, dass die Personen rechtmäßige Erben sind. Der Erbschein kann vor dem Amtsgericht beantragt werden. Zu beachten ist, dass die Erben ihre Ansprüche nachweisen müssen. Ein Erbvertrag oder ein öffentliches Testament reicht aus. Liegt keines der eben genannten Dokumente vor, entscheidet das Verwandtschaftsverhältnis (gesetzliche Erbfolge). Gibt es jedoch nur einen Erben, besteht die Möglichkeit der alleinigen Beantragung des Erbscheins. Sind jedoch mehrere Personen als Erben vorhanden, kann entweder ein Gemeinschaftserbschein oder auch ein Teilerbschein beantragt werden. Der Erbschein ermöglicht die Einsicht beim Grundbuchamt, sodass die Erben mitunter auch überprüfen können, ob die Immobilie belastet ist. Des Weiteren erhält man auch Informationen über die Finanzen des Verstorbenen, sodass die Erben einen Überblick über ihren Nachlass erhalten. Der Überblick ist für die Entscheidung der Erben dahingehend maßgebend, ob jene das Erbe annehmen oder darauf verzichten. Sollten die Verbindlichkeiten tatsächlich die Vermögenswerte übersteigen, sollte man kein Risiko eingehen. Schlussendlich muss der Erbe mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen aufkommen, sofern er den Nachlass annimmt.

Eigennutzung, Verkauf oder Vermietung?

Wem die geerbte Immobilie am Herzen liegt, da es sich mitunter um das Elternhaus handelt, wird auch in Betracht ziehen, die Immobilie selbst für sich zu nutzen. Eine Entscheidung, die auch vom Gesetzgeber - bezogen auf steuerliche Abgaben - unterstützt wird. Bevor der Erbe jedoch die Entscheidung trifft, die Immobilie für sich zu nutzen, sollte er auf mögliche Kosten achten. Ist die Immobilie renovierungsbedürftig, wie hoch wären die Kosten für den Umzug und wie hoch ist mitunter die Summe, die er den anderen Erben ausbezahlen muss? In seltenen Fällen werden geerbte Immobilien auch vermietet. Typischerweise handelt es sich hier im Regelfall um sogenannte Mehrparteienhäuser. In vielen Fällen ist der Verkauf der Immobilie empfehlenswert. Im Endeffekt sorgt der Verkauf der Liegenschaft für die Problemlösung der Erbengemeinschaft. Im Rahmen des Verkaufs werden alle Erben ausbezahlt; die Erbengemeinschaft kann nach dem Verkauf der Immobilie wieder aufgelassen werden. Entscheidet sich die Erbengemeinschaft für den Verkauf, sollte dies ein professioneller Immobilienmakler übernehmen. Jener schätzt einerseits den Verkehrswert und kann andererseits - auf Grund langjähriger Erfahrung - sehr wohl auch auf verschiedene Interessenten zurückgreifen, sodass der Verkauf schnell über die Bühne gehen kann.


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Grundstück Erbschaft und der Erbschein-Immoblau24

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