Die Bewertung von Gewerbeimmobilien wird mit dem Ertragswertverfahren errechnet, da diese Immobilienart klassisch vermietet wird und Mieteinnahmen bzw. Erträge erzielt werden.
Der große Unterschied zum Wohnungsmietrecht sind die Sonderregelungen im Gewerbemietrecht.
So sind z.B. die Dauer der Mietverträge, die Kündigungsfristen, Höhe der zu tragenden Kosten außerhalb der Miete und viele weitere Möglichkeiten individuell regelbar.
Umso wichtiger sind beim Verkauf einer vermieteten Gewerbeeinheit die Vertragsregelungen, welche den Verkaufspreis beeinflussen.
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