Es gibt zwei Arten des Energieausweises:
Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.
> Der Verbrauchsausweis legt lediglich die Verbrauchswerte der vergangen Jahre zugrunde, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen.
> Beim Bedarfsausweis wird der komplette Baukörper, die Ausrichtung und Größe der Fenster, Heiztechnik, vorhandene Dämmung der Fassade, Keller und das Dach einberechnet, woraus sich der Energiewert ergibt.
> Homestaging-Warum es sich lohnen kann!
> Erbschaft und Immobilienverkauf
> Scheidung und Immobilienverkauf
> Erbbaurecht leicht erklärt
> Unterlagen zum Download
> Entrümpelung
> Spekulationssteuer Hausverkauf
> Vorfälligkeitsentschädigung
> Der Notar und seine Aufgaben
> Immobilienkaufrechner
> 5 Minuten Immobilienbewertung
Beim Verkauf oder bei der Neuvermietung einer Immobilie ist ein Energieausweis bei den Interessenten vorzulegen - ansonsten droht Bußgeld!
Ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsenergieausweis erstellt werden muss, hängt vom Baujahr und der Immobilienart ab.
Sollte kein aktueller Energieausweis für die Immobilie vorliegen, muss dieser beantragt werden. In Deutschland besteht die gesetzliche Verpflichtung, über einen solchen Energieausweis zu verfügen. Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Näheres zum Energieausweis ist in der Energieeinsparverordnung geregelt. Mit dem Energieausweis sollen die Energiegrößen für ein Gebäude deutlich strukturiert dargestellt sein. Kenngrößen sind Werte von A+ bis H, wobei A+ eine Immobilie mit sehr geringem Energieverbrauch kennzeichnet. Beim Verkauf des Hauses muss der Energieausweis zwingend vorgelegt werden können, eine Versäumnis ist an dieser Stelle sogar bußgeldbewehrt.
Insbesondere, wenn noch kein Energieausweis für die Immobilie erstellt worden ist, empfiehlt es sich unter Beratung des Maklers, einen Experten mit dessen Erstellung zu beauftragen. Der Makler kann dabei die von dem Fachmann aufgerufenen Werte einschätzen und verhindert, dass der entsprechende Energieexperte potentiellen Verkäufer zu hohe Kosten für die Erstellung dieses Energieausweises abverlangen. Laien sind im Umgang mit entsprechenden Fachleuten meist überfordert, da Preise zwischen 100 EUR und 1000 EUR, für die entsprechende Dokumentation des Energieverbrauchs,verlangt werden. Komplexer wird die Angelegenheit noch dadurch, dass es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen gibt. Während der Verbrauchsausweis nur eine durchschnittliche Energieverbrauchsleistung aus den letzten 3 Jahren berechnet, bezieht sich der Bedarfsausweis vor allem auf die bauliche Ausstattung der Immobilie. Wer als potentieller Verkäufer beide Energieausweise vorlegen kann, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite.
1. Immobilien-Anzeigen in den Portalen oder Zeitungen
Beim Immobilieninserat muss, falls vorhanden, die Angaben aus dem Energieausweis angegeben werden wie z.B.:
2. Besichtigung
Bei der Besichtigung ist der Energieausweis vorzulegen!
3. Beurkundung
Bei der Beurkundung wird der Energieausweis oftmals im Vertrag aufgeführt.