Eine Haushaltsauflösung ist meist mit deutlich mehr Aufwand verbunden, als es zunächst scheint. Zwar bieten viele Unternehmen die professionelle Entrümpelung von Häusern und Wohnungen an, aber nicht alle dieser Dienstleister sind seriös und die Aufträge dann mit deutlich höheren Kosten verbunden, als ursprünglich geplant. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie Hausrat, Sperrmüll und eventuelle Wertgegenstände handhaben sollten.
Eine Haushalts- oder Wohnungsauflösung kann zum Beispiel bei einem Todesfall, einem Umzug in eine kleinere Wohnung oder einer Zwangsversteigerung notwendig werden. Der Aufwand, der für die Arbeiten anfällt, wird oft unterschätzt. Vor allem im Zuge eines Todesfalls fallen neben der eigentlichen Wohnungsauflösung weitere organisatorische Aufgaben an. Sie müssen zum Beispiel zahlreiche Formalitäten erledigen, mögliche Zeitungsabonnements, Verträge und Versicherungen kündigen, eventuell vorhandene Fahrzeuge abmelden und unter Umständen sogar Verbindlichkeiten gegenüber Schuldnern begleichen. Auch wenn Sie sich für die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister für Haushaltsauflösungen entscheiden, sollten Sie den wesentlichen Teil der Organisation selbst übernehmen, um Kosten und Aufwand im Blick zu behalten.
Zunächst ist es für Sie wichtig, alle Termine zu kennen. Wann läuft der Mietvertrag aus? Wann steht die Übergabe an? Wann finden eventuelle Besichtigungstermine mit einem Nachmieter oder Käufer statt? Bei der Zeitplanung planen Sie idealerweise einige Tage als Zeitpuffer ein, für den Fall das unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Handwerkerarbeiten länger dauern als geplant. Bedenken Sie auch, dass Sie mit einer eventuellen Renovierung erst nach der vollständigen Haushaltsauflösung starten können. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Möbel zu verkaufen oder zu versteigern, sollten Sie rechtzeitig damit beginnen, weil es manchmal eine Weile dauert, bis ein Käufer gefunden oder der gewünschte Preis erzielt ist.
Umzugs- oder Entsorgungsunternehmen sind meist ein kompetenter Ansprechpartner, um das Volumen von Möbeln und Hausrat einzuschätzen. Sie können sich ein Angebot erstellen lassen, um zu erfahren, wie viel Kubikmeter Sperrmüll bei der Entrümpelung anfallen und wie aufwendig der Umzug wird. Seriöse Unternehmen führen die Besichtigung und die Angebotserstellung kostenlos und unverbindlich durch. Handelt es sich um die Wohnung eines Verstorbenen, kann in manchen Fällen auch der Pfarrer oder der Bestatter Unterstützung bieten und Sie zum Beispiel zu notwendigen Formalitäten beraten. Einige Dienstleister bieten zusätzlich zur Auflösung an, alle Formalitäten zu übernehmen sowie die Rentenkasse und das Standesamt zu benachrichtigen. Für die Entsorgung und eventuelle Zusatzleistungen müssen Sie mit ungefähr 150 bis 400 EUR rechnen.
Alternativ können Sie die vollständige Wohnungsauflösung in professionelle Hände geben. Beschäftigt das Unternehmen einen Auktionator, werden die Sachen meist vor Ort versteigert. In diesem Fall ist die Gefahr relativ gering, dass Sie an einen unseriösen Anbieter geraten. Bietet das Unternehmen an, den Wert des Hausrates mit dem Rechnungsbetrag zu verrechnen, sollten Sie sich zusätzlich selbstständig informieren, wie viel der Hausrat wert ist. Einige unseriöse Anbieter nutzen die Möglichkeit der Entrümpelung, um sehr günstig an teure Möbel oder Wertgegenstände zu kommen, die sie dann gewinnbringend verkaufen.
Bei einem Todesfall sind grundsätzlich die Erben zuständig, sofern sie das Erbe nicht ablehnen. Den Erben, die meist zugleich die Angehörigen sind, steht der Erlös der Auflösung zu. Gleichzeitig müssen sie eventuell anfallende Kosten tragen. Nicht in allen Fällen ist es möglich, die Kosten durch den Verkaufserlös abzudecken. Am profitabelsten ist der Verkauf von Möbeln und Hausrat über Kleinanzeigenportale wie Markt.de oder über Online-Versteigerungen. Alte und möglicherweise wertvolle Gegenstände, die Sie während der Haushaltsauflösung entdecken, können Sie auch Trödelhändlern anbieten.
Nicht verkaufte Möbel, Kleidung und Geschirr können Sie an karitative Einrichtungen und Sozialkaufhäuser verschenken, die die Sachen meist gratis abholen. So müssen Sie sich nicht um die Entsorgung kümmern und leisten gleichzeitig einen sozialen Beitrag.
Die meisten Gegenstände, Möbel und Elektrogeräte, die nicht mehr verwertbar sind, können Sie über Sperrmüllabholung, Recycling, Restmüll sowie Glas- und Altpapiercontainer entsorgen. Welche Stoffe Sie wo und wie entsorgen können, sagt Ihnen Ihre Kommune.. Haben Sie die Abholung des Sperrmülls angemeldet, erfolgt sie einige Zeit später an der Grundstücksgrenze. Bei manchen Kommunen ist die Abholung kostenlos, andere berechnen eine Gebühr pro Kubikmeter. Informieren Sie sich frühzeitig, wie lange es in der Regel dauert, bis der Sperrmüll abgeholt wird. Wird die Wohnung weiter vermietet oder verkauft ist es wichtig, dass der Müll vor der Übergabe entsorgt ist. Viele Kommunen bieten Wertstoffhöfe und Mülldeponien an, bei denen Sie alles, was bei der Entrümpelung übrig geblieben ist, selbst abgeben können.
Vor der Haushaltsauflösung sollten Sie mit dem Dienstleister unbedingt einen Besichtigungstermin festlegen. Klären Sie hier bereits, welche Gegenstände im Zuge der Entrümpelung entsorgt werden dürfen und welche Sie behalten möchten. Lassen Sie sich unbedingt ein schriftliches Angebot erstellen und fragen Sie am besten nach einem Pauschalbetrag. Angebote einholen sollten Sie auch nicht nur von einem Anbieter, sondern idealerweise von zwei oder drei. Vergleichen Sie diese ausführlich, bevor Sie eines der Unternehmen mit der Wohnungsauflösung beauftragen.
Befinden sich im Nachlass besonders wertvolle Gegenstände wie Briefmarkensammlungen, Münzen, antike Möbel, Oldtimer oder altes Spielzeug, holen Sie sich auf jeden Fall Rat von einem oder mehreren Experten. Sie können diese Wertgegenstände von Auktionshäusern schätzen lassen und auch dort verkaufen. Ein Auktionshaus verdient durch eine Provision, deren Höhe vom Auktionsbetrag abhängt. Deshalb hat das Auktionshaus, anders als private Sammler oder Ankäufer, ein Interesse daran, die Wertgegenstände möglichst teuer zu verkaufen.
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