> Der Erbfall bei der Immobilie und die ersten Schritte
> Die Erbauseinandersetzung beim Immobilienerbe
> Die Erbengemeinschaft bei einer Immobilie
> Erbe annehmen oder nicht?
> Immobilienerbe und Steuerklassen
> Immobilienerbschaft und Steuern
> Selbstnutzung oder Vermieten der geerbten Immobilie
> Wertberechnung beim Immobilienerbe
> Tipps für den Umgang mit einer geerbten Immobilie
> Immobilie geerbt - Was nun? Die Nachlassregelung
> Der Erbschein
Sie haben ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt und überlegen wie Sie weiter verfahren? Nun gibt es die Möglichkeit, dass Sie die Immobilie selber nutzen, vermieten oder verkaufen.
Parallel muss das Finanzamt über die Erbschaft in Kenntnis gesetzt werden, da möglicherweise Erbschaftssteuer anfallen könnte. Ob und wie hoch der Freibetrag und die Steuerlast sind, hängt vom Verwandtschaftsgrad und der eigenen Steuerklasse ab!
Ist der Erbschaftssteuerfreibetrag höher als das Erbe, wird keine Steuer fällig. Dieser Freibetrag ist abhängig vom Grad der Verwandtschaft zwischen 20.000 und 500.000 €. Die zu versteuernde Erbschaft ist nach Abzug der Freibeträge widerum abhängig von der Steuerklasse und liegt zwischen 7 und 50%.
Selbstgenutzte Immobilien, die entweder dem Ehepartner zum Wohnen überlassen werden, sind, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, steuerfrei. So kann es sein, die Immobilie zehn Jahre lang selber zu nutzen. Es ist ratsam, sich juristischen Rat zu holen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich von einem öffentlich vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertungen ein Verkehrswertgutachten von der Immobilie erstellen lassen. Wertermittlungen aus dem Internet oder ähnliches sind nicht verbindlich, rechtssicher und aussagekräftig genug, da eine beweiskräftige Verkehrswertermittlung immer persönlich von einen Fachmann begutachtet werden muss. Diese Gutachten bestehen in der Regel aus ca. 25-40 Seiten. Die Preise beginnen ab ca. 800,-€ Grundpreis und kosten ca. 1-1,5% vom Verkehrswert (immer Angebot anfordern!).
Tipp: Für den reinen Verkauf der geerbten Immobilie reicht ein Kurzgutachten. Diese sind wesentlich preiswerter und bestehen aus ca. 4-10 Seiten.
ACHTUNG:
IMMOBLAU 24 versucht sorgfältig zu recherchieren. Es handelt sich aber immer um unverbindliche Informationen. Eine Haftung und/oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen. Bei rechtlichen Themen bekommen Sie verbindliche Aussagen beim Rechtsanwalt bzw. steuerliche Beratung beim Steuerberater.
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