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Entgegen dem Wortlaut handelt es sich bei der Erbauseinandersetzung nicht in erster Linie um eine Streitigkeit, sondern um ein Instrument des Erbrechts zur Aufteilung eines Nachlasses. Dabei werden die Nachlassgegenstände unter den Erben verteilt. Das Erbrecht stellt für die Erbengemeinschaften Regeln auf, um eine solche Aufteilung des Erbes zu gewährleisten. In einer Erbengemeinschaft kann kein Erbe allein über die Nachlassgegenstände verfügen. Genau dies ist der Grund für die typischen Streitigkeiten in Erbengemeinschaften.
Die Erbauseinandersetzung nach § 2042 BGB ist eine Möglichkeit, die erzwungene Verbindung in der Erbengemeinschaft zu lösen. Grundsätzlich kann jeder Miterbe die Erbauseinandersetzung veranlassen. Dabei muss im Idealfall weder ein Gericht, noch eine offizielle Stelle eingeschaltet werden. Jeder Erbe sucht sich nach Wahl Gegenstände aus dem Nachlass aus.
Wird eine Immobilie vererbt, gestaltet sich die Auseinandersetzung des Erbes vielfach deutlich schwieriger. Häufig übernimmt ein Erbe die Immobilie unter Auszahlung der anderen Erben allein, wenn sich die gemeinsamen Erben nicht über einen Hausverkauf einigen können. Gibt das Erbe nicht genug weitere finanzielle Mittel her, um das Immobilienerbe auszugleichen, wird die Situation schnell problematisch. Jahrelange Erbausauseinandersetzungen entstehen so, weil sich die Erben nicht einigen können. Zur Vermittlung kann ein Nachlassgericht eingeschaltet werden. Seine rein vermittelnde Aufgabe berechtigt das Gericht allerdings nicht zu einem abschließenden Urteil. Scheitert auch diese Vermittlungstätigkeit, bleibt den Parteien einer Erbengemeinschaft nur der Gang zum Zivilgericht, um die Erbauseinandersetzung verbindlich zu einem Ende zu bringen.
Gerade wegen dieser langjährigen Verzögerungen sind Erbauseinandersetzungen bei Immobilienerben gefürchtet und berüchtigt. Oftmals sterben einzelne Miterben einer Erbengemeinschaft während der langen Streitigkeiten, so dass man es unter Umständen mit der nächsten Generation von Erben zu tun bekommt. Das alles macht die Sache nicht einfacher.
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