Sie sind Eigentümer eines Grundstückes und möchten verkaufen? Dann sind folgende Merkmale für den Verkaufswert zu klären, da es in der Regel nicht ausreicht, sich den Bodenrichtwert beim örtlichen Gutachterausschuss zu besorgen. Dieser Bodenrichtwert wird aus den letzten Verkäufen in dieser Bodenrichtwertzone ermittelt.
Wichtige Anpassungen am Bodenrichwert müssen erfolgen:
Viele Faktoren müssen berücksichtigt werden, um einen Grundstückswert zu ermitteln. Rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne.
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Welche Art von Immobilie kann gebaut werden und in welchem Umfang?
Liegt ein qualifizierter Bebauungsplan vor, ist das Maß und die Art der baulichen Anlage geregelt.
Beispiel:
"WA-o-0,2-ED, I" bedeutet Allgemeines Wohngebiet, offene Bauweise, GRZ: 20% der Grundstücksfläche können mit Einfamilien- oder Doppelhaushälften eingeschossig bebaut werden.
Möchten Sie einen Teil Ihres Grundstückes abtrennen, ist zu klären, ob es zur ideellen Teilung oder Realteilung kommt. Bei einer Realteilung bekommt das Grundstück ein eigenes Grundbuch mit seperater Flurstücksnummer.
Beispiel: Das Grundstück ist 1600m² groß und die Mindestgrundstücksgröße ist bei 1000m² festgelegt, dann ist die reelle Teilung, z.B. 2 x 800m², nicht möglich. So ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine ideelle Teilung vorzunehmen. Hier werden die Sondernutzungsrechte und Gemeinschaftsflächen zugeteilt.
Das Grundstück stellt per se einen sehr hohen Wertfaktor dar. Nicht immer zielt der potentielle Käufer nämlich darauf ab, das bereits bestehende Gebäude zu erhalten.
Ihm kann es auch darum gehen, das Grundstück anderweitig zu nutzen und eventuell einen Neubau zu errichten.
Hier sind die Aussagen des entsprechenden Bauplans für das Grundstück relevant. Insbesondere wirkt die Größe der potentiellen Nutzfläche auf den Kaufpreis ein.