Nachfolgend sind hier einige Begriffe aus der Immobilienwelt kurz beschrieben. Sollten Sie Fragen haben oder ein Begriff ist hier nicht aufgeführt, rufen Sie uns an, denn wir stehen Ihnen gerne kostenlos mit Rat und Tat zur Seite.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird vom Immobilieneigentümer bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Sie ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Wohnung baulich so von den umliegenden Wohnungen getrennt ist, dass sie in sich durch Wände und Decken komplett abgeschlossen ist, einen eigenen Zugang besitzt und über sanitäre Anlagen sowie eine Kochstelle verfügt. Benötigt wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sondereigentum an Gebäuden begründet werden soll. Antragsberechtigt sind Eigentümer/innen, die Erbbauberechtigten, jede Person mit berechtigtem Interesse (z.B. Kaufinteressent) sowie Makler und Architekten mit der Einverständniserklärung der Eigentümer.
Welchen Makleralleinauftrag gibt es und wo ist der Unterschied?
Der Alleinauftrag ist eine besondere Form des Maklerauftrages. Hierbei erhält der Immobilienmakler im Namen des Auftraggebers -also des Vermieters oder des Verkäufers- die Aufgabe, ein Wohnobjekt des Auftraggebers professionell und gewissenhaft zu vermarkten. Der Immobilienmakler führt hierfür auf eigene Kosten Werbemaßnahmen durch. Im Gegensatz zu dem einfachen Maklerauftrag erhält der Immobilienmakler die Zusage, das Objekt in verabredeter Zeit als alleiniger Anbieter vermarkten zu dürfen.
Welchen Angebotspreis soll ich beim Hausverkauf nehmen?
Der Angebotspreis sollte fundiert ermittelt werden und ist in der Regel dort angesetzt, wo sich Angebot und Nachfrage treffen. Eine Immobilienbewertung vom Gutachter oder Immobilienmakler aus Ihrer Region ist sinnvoll, um nicht zu teuer oder zu gündtig an den Markt zu gehen.
Was ist der Unterschied zwischen Auflassung und Auflassungsvormerkung?
Die Auflassung bezeichnet eine Einigungserklärung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und schützt die Eigentumsansprüche des Käufers. Sie ist zusätzlich zu dem notariellen Vertrag erforderlich. In Anwesenheit beider Parteien wird beim Notar das Grundstück mit der Auflassung an den Käufer übereignet. Eine Auflassungsvormerkung wird in das Grundbuch eingetragen, sodass ein Verkauf an einen anderen Interessenten nicht mehr möglich ist
Was ist ein Aufteilungsplan bei einer Eigentumswohnung?
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, mit welcher Sondereigentum an Wohnungen eingetragen wird. Aus dem Aufteilungsplan gehen die Aufteilung des Gebäudes sowie die Größe und Lage der im Sonder- und im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteile hervor. Hierzu zählen auch Kellerräume und Stellplätze. Für die Absegnung des Aufteilungsplanes ist die Baubehörde zuständig.
Die gebührenpflichtige Bauvoranfrage kann von einem Architekten oder einem Planer gestellt werden. Sie erfolgt vor dem Kauf eines Grundstückes, um zu prüfen, welche Bauvorschriften einzuhalten sind bzw. ob eine schon geplante Bebauung zulässig ist. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Bauvoranfrage keine Baugenehmigung ersetzt.
Im Bebauungsplan - auch B-Plan- sind Grundstücksgröße, Verkehrs-, Grün- und Gemeinschaftsflächen, höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden sowie Art und Maß der baulichen Nutzung angegeben. Hierzu gehören die GFZ, GRZ, Anzahl der Vollgeschosse, Dachneigung und weitere Besonderheiten, die bei der Bebauung eines Grundstückes eingehalten werden müssen. Er ist ein verbindlicher Bauleitplan. Sind alle Festsetzungen vorhanden, handelt es sich um einen „qualifizierten Bebauungsplan“. Fehlen Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung, die örtlichen Verkehrsflächen oder die überbaubare Grundstücksfläche, liegt ein „einfacher Bebauungsplan“ vor.
Warum macht man eine Immobilienbesichtigung?
Bei der Besichtigung handelt es sich um eine Verabredung zwischen dem Verkäufer/ Vermieter bzw. dem Immobilienmakler und einem Interessenten zu einer bestimmten Uhrzeit bei einem angebotenen Wohnobjekt. Für den Interessenten bietet sich hier die Möglichkeit, sich einen persönlichen Eindruck des Wohnobjektes zu verschaffen. Die Besichtigung ist keine verbindliche Zusage seitens des Anbieters oder des Kunden.
Was sind Betriebskosten einer Immobilie und wie werden diese berechnet?
Die Betriebkosten umfassen alle laufenden, immer wieder auftretenden Kosten, die zur Unterhaltung eines Objektes zu einer Grundmiete hinzukommen. Dazu gehören Grundsteuer, Wasser inkl. Abwasser, Warmwasser, Heizung, Aufzug, Straßen-, Gebäude- und Schornsteinreinigung, Müllbeseitigung, Hausbeleuchtung, Gartenpflege, Strom, Hauswart, Versicherungen, Kabel/Antenne und sonstige Betriebskosten. Die Höhe der Betriebskosten hängt u.a. von bautechnischen Fakten (Baujahr, Ausstattungsstandard, Modernisierungsstand usw.), rechtlichen Fakten (z.B. Energiepass), Marktfakten (Kostenbewusstsein, Anspruchsstandards usw.) oder auch verwaltungstechnischen Fakten (Servicestandard, Organisation und Ausführung der Leistungen usw.) ab. Es wird unterschieden zwischen warmen und kalten Betriebskosten, wobei Letzteres alle Betriebskosten außer Heizung und Warmwasser umfasst.
Wie funktioniert das Bieterverfahren und wie ist der Ablauf?
Vor dem Bieterverfahren wird mithilfe eines Immobilienmaklers der marktübliche Preis der angebotenen Immobilie ermittelt, wobei sich der tatsächliche Marktpreis erst aus dem Bieterverfahren ergibt. Eine große Nachfrage wird aus einem zunächst geringen Angebotspreis generiert. Die Interessenten haben nun die Möglichkeit, nach Besichtigung des Objektes, ein Angebot abzugeben und weitere Interessenten zu überbieten. Bis zur Vertragsunterzeichnung besteht keine rechtlich verbindliche Kaufvereinbarung. Dieses Verfahren überzeugt durch seine Nähe zum Markt sowie einen schnellen und effizienten Verkaufsprozess.
Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt und berechnet?
Der Bodenrichtwert gibt den Grundstückswert eines unbebauten Bodens pro m² an. Zur Ermittlung tragen die Lage und die Ausnutzung des Grundstückes bei. Auskünfte können von jeder Person über das Internet oder Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse eingeholt werden. Schriftliche Auskünfte sind hierbei kostenpflichtig. Der Bodenrichtwert dient auch als Hilfsmittel für die Wertermittlung von Immobilien.
Was ist eine Eigenbedarfskündigung?
Ein Mietvertrag kann durch den Vermieter gekündigt werden, wenn dieser Eigenbedarf anmeldet. Dies kann erfolgen, wenn der Wohnraum für den Vermieter selbst, Familienangehörige oder Angehörige des Haushalts des Vermieters benötigt wird. Letzteres sind z.B. Pflegepersonen, die in die Hausgemeinschaft des Vermieters aufgenommen werden. Sind mehrere Personen Vermieter, reicht der Eigenbedarf einer Person für die Kündigung aus. In dem Kündigungsschreiben muss der Kündigungsgrund genau erläutert werden. Es müssen nachvollziehbare, vernünftige Gründe für den Eigenbedarf sprechen.
Wer braucht einen Energieausweis?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) schreibt vor, den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung eines Objektes vorzulegen. Der Energieausweis beinhaltet allgemeine Angaben zum Gebäude sowie die Werte für den Energiebedarf eines Gebäudes. Eine energetische Bewertung kann aufgrund der Angabe von Transmissionswärmeverlust, die Art der Heizungsanlage sowie des eingesetzten Energieträgers entnommen werden. Es wird unterschieden zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Während der bedarfsorientierte Energiepass den Energiebedarf bei durchschnittlichem Nutzungsverhalten anhand der gegebenen Gebäudedaten ermittelt, spiegelt der verbrauchsorientierte Energiepass den Verbrauch über mindestens die letzten drei Jahre wieder, wobei das Ergebnis stark vom Nutzungsverhalten abhängig ist. Beim, Verkauf und Vermietung von Immobilien, ist ein Energieausweis vorzulegen.
Was ist das Ertragswertverfahren?
Mit dem Ertragswertverfahren lässt sich der Verkehrswert eines Objektes in Bezug auf die zu erzielende Rendite ermitteln. Der Ertragswert setzt sich aus dem Bodenwert und dem Wert der baulichen Anlagen zusammen. Zuerst wird der Grundstücksreinertrag ermittelt, indem vom Jahresrohertrag die Bewirtschaftungskosten abgezogen werden. Der Jahresrohertrag ist die Summe der Jahresbruttomieten abzüglich der jährlich tatsächlichen Betriebskosten. Mithilfe des Bodenwertes und eines Vervielfältigers lässt sich nun der Grundstücksertragswert errechnen. Es wird unterschieden zwischen der allgemeinen und vereinfachten Ertragswertformel, wobei die allgemeine Formel den Gebäudereinertrag einbezieht.
Wozu dient ein Exposé und was steht darin?
Das Exposé dient als kurze Beschreibung bzw. Darstellung einer Immobilie. Der Interessent hat die Möglichkeit einen ersten Einblick zu erhalten, ohne die Immobilie vorher gesehen zu haben. Das Exposé gibt Auskunft über Art, Baujahr, Größe, Aufteilung, Ausstattung, Lage und den zuständigen Betreuer der Immobilie, und es verfügt meist über Bilder, Ansichten, Grundrisse sowie einen Lageplan.
Warum brache ich eine Finanzierungszusage?
Üblicherweise verfügen Kaufinteressenten für den Immobilien- oder Grundstückserwerb nicht über genügend Eigenkapital. Somit wird zusätzlich Fremdkapital benötigt, welches der Interessent bei einer Bank beantragt und diese daraufhin im besten Fall eine Zusage erteilt. Ein Kaufvertrag kann nur abgeschlossen werden, wenn eine Finanzierungszusage vorliegt, da sonst die Gefahr besteht, dass der Kaufvertrag wieder rückabgewickelt werden muss.
Die Bank benötigt Daten des Kaufobjekts sowie die Finanzierungssumme. Die Finanzierungszusage kann erst erfolgen, wenn die Bonität des Kaufinteressenten geprüft ist, er also über ausreichend Eigenkapital verfügt.
Was ist eine Flurkarte und wo bekomme ich diese her?
Die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt, ist eine maßstäbliche, bildliche Darstellung, aus welcher die Lage eines Grundstückes, Grundstücksgrenzen sowie Flur- und Flurstücksnummer ersichtlich werden. Besonders für den Kauf eines unbebauten Grundstückes ist die Flurkarte von Bedeutung, da aus ihr ebenso die Art der Bebauung hervorgeht. Die Flurkarte kann man beim Vermessungsbüro, Katasteramt oder Online in diversen Portalen bestellen. Kosten ca. 15-50 Euro je Stück.
Was ist Gemeinschaftseigentum bei einer Eigentumswohnung?
Gebäudeteile, die nicht zum Sondereigentum gehören, werden zum Gemeinschaftseigentum gezählt. Jeder Wohnungseigentümer erhält einen Anteil daran. Hierzu zählen alle Bereiche, die sich außerhalb des Sondereigentums befinden, für alle Eigentümer zugänglich und ersichtlich sind, z.B. das Grundstück, die Hausfassade, das Dach, Balkongeländer sowie Einrichtungen und Anlagen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungseigentümer dienen. Auch Bestandteile, welche zur Standfestigkeit des Gebäudes sorgen, wie z.B. tragende Wände oder das Fundament, gehören zum Gemeinschaftseigentum. Die gesamte Eigentümergemeinschaft muss bei Änderung bzgl. des Gemeinschaftseigentums zustimmen.
Was ist die Geschossflächenzahl (GFZ)?
Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel m² die Geschossfläche aller Vollgeschosse im Verhältnis zur Grundstücksfläche maximal betragen darf. Keller und Dachgeschoss, wenn es sich nicht um ein Vollgeschoss handelt, bleiben hierbei unbeachtet. Beträgt die GFZ z.B. 0,4, dürfen auf einem 1.000 m² großen Grundstück maximal 400 m² errichtet werden
(1.000 m² x 0,4 = 400 m²).
Was ist ein Grundbuch buw. Grundbuchauszug beim Haus?
Grundbücher sind öffentliche Verzeichnisse und sie weisen Eigentums-, Bestands- und Belastungsverhältnisse an Grund und Boden aus. Es gibt das Grundbuch in Papierform, aber auch elektronisch. Es gliedert sich in das Titelblatt, das Bestandsverzeichnis und die Abteilungen I, II und III. Alle Teile werden zusätzlich farblich unterschieden. Das Titelblatt nennt zum Beispiel das zuständige Amtsgericht, die Blattnummer und den Grundbuchbezirk. Das Bestandsverzeichnis weist das Grundstück mit seinen äußeren Merkmalen in wirtschaftlicher Hinsicht aus. Hierzu zählen Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage, Größe und Wirtschaftsart. Auch Rechte, die mit dem Grundstück verbunden sind, sind hier ersichtlich.
In Abteilung I ist der Eigentümer mit Erwerbsgrund eingetragen. Eigentümer, die gelöscht wurden, sind durchgestrichen oder unterstrichen. Lasten und Beschränkungen sind in Abteilung II zu finden. Abteilung III beinhaltet Hypotheken, Grundschulden und Grundpfandrechte.
Jeder, der ein berechtigtes Interesse an dem Inhalt des Grundbuches hat, also zum Beispiel der konkrete Kaufinteressent oder der Eigentümer selbst, hat die Möglichkeit einen Grundbuchauszug zu erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch.
Was ist Grunderwerbsteuer und wie hoch fällt diese aus?
Die Grunderwerbsteuer fällt bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein Haus, Grundstück oder eine Wohnung an. Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % und bezieht sich auf den Kaufpreis.
Bei Erbschaft, Schenkung oder dem Verkauf zwischen Personen, die direkt in gerade Linie miteinander verwandt sind, also zwischen Eltern und Kindern sowie zwischen Ehepartnern, wird keine Grunderwerbsteuer erhoben.
Was ist die Grundflächenzahl (GRZ) und wie wird diese berechnet?
Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel m² eines jeweiligen Grundstückes im Verhältnis zu der gesamten Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Bei einer GRZ von 0,2 dürfen auf einem 1.000 m² großen Grundstück 200 m² bebaut werden (1.000 m² x 0,2 = 200 m²).
Wie wird der Grundstückspreis berechnet?
Die zu zahlenden Kosten für ein Grundstück ergeben sich aus verschiedenen Komponenten. Zuerst wird der Grundstückswert mithilfe der Bodenrichtwerte ermittelt. Hinzu kommen dann die Erschließungskosten, die auch im Kaufpreis schon enthalten sein können, die Grundstücksnebenkosten, die sich aus den Makler- und Notargebühren, der Grunderwerbsteuer und den Kosten für die Vermessung zusammensetzen, den Herrichtungskosten, welche z.B. den Ausbau von Ver- und Entsorgungsleitungen umfassen, und den Kosten für die Freimachung von Rechten Dritter.
Welche Aufgaben hat der Gutachterausschuss?
Ein Gutachterausschuss ist eine Einrichtung des Landes. Er wird von der Verwaltungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum bestellt und handelt neutral und weisungsunabhängig. Zu den Aufgaben eines Gutachterausschusses gehören z.B. die Ermittlung von Bodenrichtwerten, Erstellung eines Grundstückmarktberichtes, das Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken oder von Rechten an diesen. Als Geschäftsstelle für den Gutachterausschuss dienen das Vermessungsamt oder auch das Katasteramt. Hier stehen Ansprechpartner für Jedermann zur Verfügung.
Was macht der Immobilienmakler und welche Aufgaben hat er?
Ein Immobilienmakler arbeitet im Auftrag mindestens einer Partei. Hierzu gehören Verkäufer, Käufer sowie Mieter und Vermieter. In erster Linie ist er zuständig für die Vermittlung von Immobilien. Nach Aufnahme eines Objektes erstellt der Makler ein Exposé, lässt dieses vom Auftraggeber überprüfen und inseriert die Immobilie nach Exposéabsegnung auf Immobilienportalen oder in Zeitungen. Er nimmt Interessenten in eine geeignete Datenbank auf und führt Besichtigungen durch. Nach erfolgreicher Vermittlung zwischen den Parteien begleitet der Immobilienmakler die Parteien zum Notar bzw. er erstellt einen Mietvertrag. Neben der Vermittlung, der Beratung und Betreuung aller Parteien, muss vom Makler zusätzlich die Nachweispflicht erfüllt werden. Die Nachweispflicht besagt, dass der Makler dazu verpflichtet ist, dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen einen Objekt- bzw. Interessentennachweis zu erbringen.
Wozu gibt es Immobilienportale und was können die?
Immobilienportale bieten Maklern, aber auch Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Immobilie über das Internet anzubieten. Für Miet- oder Kaufinteressenten werden die passenden Immobilien nach Eingabe von Suchkriterien gefiltert. Zu den Suchkriterien gehören u.a. die Lage, Größe, Aufteilung und der Preis. Für die Immobilienanbieter fallen meist monatliche Kosten an. Als Beispiel für Immobilienportale sind immonet, immobilienscout24, immowelt oder immopool zu nennen.
Was sind Immobilienpreisspiegel?
Der Immobilienpreisspiegel gibt an, wie teuer eine bestimmte Art einer Immobilie (z.B. 3-Zimmer-Wohnung, 63 m²) durchschnittlich in einem bestimmten Gebiet ist. Dieser beruht auf dem aktuellen Marktpreis des jeweiligen Quartals. Berücksichtigt wird dabei auch der Nutzwert der Immobilie (z.B. Baustruktur, bevorzugte Lage, Ausstattung, Architektur, baulicher Zustand).
Was sind Instandhaltungskosten?
Die Instandhaltungskosten umfassen die Wartungs-, Inspektions- sowie die Instandsetzungskosten, welche zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs während der Nutzungsdauer aufgewendet werden. Mängel, die also durch Abnutzung und Verschleiß entstehen, werden durch die Instandhaltungskosten beseitigt. Sie dürfen die in §28 II. BV Höhe nicht überschreiten. Die Änderung für Instandhaltungskosten ist von der Änderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland abhängig.
Was ist eine Instandhaltungsrücklage?
Von den Eigentümern einer Eigentümergemeinschaft wird eine finanzielle Rücklage geschaffen. Sie ist ein streng zweckgebundenes Vermögen, wobei die Eigentümergemeinschaft als Rechtsperson zu sehen ist. Mit der Instandhaltungsrücklage wird sichergestellt, dass größere oder unvorhergesehene Reparaturen am Gemeinschaftseigentum gedeckt werden können. Die Höhe ist Objektabhängig und wird meist in m²/Jahr angegeben.
Wer zahlt die Maklercourtage? Käufercourtage
Die Käufercourtage ist eine Maklerprovision, welche beim Verkauf des jeweiligen Objektes an den zuständigen Immobilienmakler zu entrichten ist. Sie wird als bestimmter Prozentsatz auf den Kaufpreis aufgerechnet.
Seit 23.12.2020 gelten bei vielen Immobilienverkäufen neue Regeln für die Maklerprovision. Das ergibt sich aus dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Durch das neue Gesetz werden die Vorschriften im BGB zur Maklerprovision neu gefasst.
Das Gesetz führt neue Regelungen für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. Insbesondere ist es künftig nicht mehr möglich, die Maklercourtage vollständig dem Käufer aufzubürden, wenn (auch) der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Ziel des Gesetzes ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten.
Wird ein Makler aufgrund zweier Maklerverträge sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer tätig, kann er eine Vergütung künftig nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen. Wenn der Makler mit einer Partei vereinbart hat, für diese unentgeltlich tätig zu sein, kann er auch von der anderen Partei keine Vergütung beanspruchen.
Hat dagegen nur eine Partei den Makler beauftragt, muss diese die Maklervergütung zahlen. Vereinbarungen mit dem Ziel, die Kosten an die andere Partei weiterzureichen, sind nur wirksam, wenn die weitergereichten Kosten maximal 50 Prozent der insgesamt zu zahlenden Courtage ausmachen. Zudem muss der Auftraggeber des Maklers zunächst nachweisen, dass er die Courtage gezahlt hat, bevor er von der anderen Vertragspartei deren Anteil verlangen kann.
Neben der Beschränkung auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen enthält die Neuregelung auch eine Einschränkung in persönlicher Hinsicht: Nur wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt, gelten die neuen Regeln. Handelt der Erwerber hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.
Ob der Makler Unternehmer ist oder nicht, ist hingegen unerheblich. Auch „Gelegenheitsmakler“, die nur in geringem Umfang tätig sind, unterliegen den neuen Vorschriften.
Das Gesetz führt auch eine neue Formvorschrift für Maklerverträge ein: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf künftig der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Abrede oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.
Für die Vermittlung von Mietwohnungen gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip. Demnach trägt ausschließlich derjenige das Maklerhonorar, der den Makler beauftragt hat. Der erste Entwurf des nun beschlossenen Gesetzes sah auch für die Maklerprovision beim Immobilienkauf das Bestellerprinzip vor. Dieses wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben zugunsten der nun eingeführten Regelung, dass maximal 50 Prozent der Kosten übertragen werden können.
Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
§ 656a BGB Textform
Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.
§ 656b BGB Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
§ 656c BGB Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.
(2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.
§ 656d BGB Vereinbarungen über die Maklerkosten
(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.
(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
Quelle: www.haufe.de
Wie wird der Kaufpreisfaktor (Vervielfältiger) ermittelt?
Der Kaufpreisfaktor oder auch Vervielfältiger wird genutzt, um die Höhe des Preises relativ zur erzielbaren Miete zu ermitteln. Er ergibt sich aus dem Kaufpreis, geteilt durch die Jahresmiete. Je höher der Kaufpreisfaktor, desto niedriger ist also die Rendite.
Was ist ein Immobilien Kaufvertrag?
Bei dem Kaufvertrag handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen den zwei Vertragsparteien Käufer und Verkäufer. Der Vertrag stellt den Eigentumswechsel an einer Sache oder einem Recht dar. Als Gegenleistung für diesen Wechsel erfolgt eine Geldzahlung.
Ein Vertrag entsteht durch Angebot und Annahme. Im Immobilienwesen ist die Einigung beider Parteien durch eine Unterschrift erforderlich.
Was bezeichnet die Lage beim Immobilienverkauf?
Die Lage eines Hauses, Grundstückes etc. ist ein entscheidender Faktor für den Preis eines Objektes, gegeben u.a. durch den Bodenrichtwert sowie die Quantität der Anfragen bei Verkauf des Objektes aufgrund des Maßes der Beliebtheit der gegebenen Lage. Des Weiteren ist die Lage definiert durch den Ort, die Ausrichtung (z.B. Süd- oder Hanglage), umliegende Bebauung (Lage in einer Neubausiedlung) sowie z. B. Fruchtbarkeit des Bodens (wichtig bei landwirtschaftlicher Nutzung).
Wird das Grundbuch lastenfrei geliefert?
Ein Grundstück kann mit Beschränkungen belastet sein. Hierzu gehört z.B. ein eingetragenes Wohnrecht. Je nach Lasten und Beschränkungen müssen diese vom neuen Eigentümer übernommen werden oder sie werden vor dem Grundstückskauf gelöscht. Die Lastenfreiheit kann vom Notar mit Einreichen einer Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt beantragt werden.
Was bedeutet Löschungsbewilligung beim Hausverkauf?
Eine Löschungsbewilligung ist dann erforderlich, wenn das Darlehen eines Kreditnehmers abbezahlt ist. Die Eintragung der Grundschuld kann so auf Verlangen des Kunden aus dem Grundbuch gelöscht werden. Es handelt sich also um eine Aufhebungserklärung.
Wer bezahlt die Maklercourtage und wie hoch kann diese ausfallen?
Die Maklercourtage, auch Maklerprovision, ist das Entgelt, welches an den zuständigen Makler für dessen Vermarktung der Immobilie zu zahlen ist. Hierbei richtet sich die Höhe des Betrags nach dem Verkaufspreis und sie beläuft sich auf drei bis sechs Prozent zuzüglich der Mehrwertsteuer. Hierbei ist zwischen Innen- und Außenprovision zu unterscheiden. Während der Betrag der Innenprovision, welche vom Auftraggeber übernommen wird, schon im Kaufpreis enthalten ist, wird die Außenprovision auf den Kaufpreis raufgerechnet und ist vom Käufer zu zahlen. Auch eine Aufteilung der Provision ist hier möglich, sodass eine Mischform aus Innen- und Außenprovision entsteht. Die Courtage ist nach Verkaufsabschluss zu entrichten.
Wieviel Modernisierungskosten kann man umlegen bei der Miete?
Der Vermieter hat die Möglichkeit, 11 Prozent der tatsächlich entstandenen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umzulegen. Es ist zu beachten, dass dies nur bei baulichen Veränderungen geschehen darf, welche den Wohnwert verbessern. Der Mieter erhält einen schriftlichen Überblick über die Gesamtkosten, eine Aufschlüsselung der Kosten und die entstandene Mieterhöhung.
Bei dem Notaranderkonto handelt es sich um eine besondere Form des Treuhandkontos. Der Kaufpreis wird nicht direkt an den Verkäufer überwiesen, sondern beim Notar hinterlegt und dient zur Sicherung des Käufers, z.B. bei Insolvenz des Verkäufers. Auch eine fristgerechte Zahlung ist gesichert. Erst nach Eintragung des Käufers in das Grundbuch als neuer Eigentümer überweist der Notar dem Verkäufer den Kaufpreis.
Gibt es bei einem Immobilienverkauf immer eine notarielle Beurkundung?
Die notarielle Beurkundung ist notwendig, um bestimmten Verträgen Wirksamkeit zu verleihen, und sie ist bei Grundstückskaufverträgen gesetzlich vorgeschrieben. Mit den Unterschriften des Notars sowie der Parteien wird bestätigt, dass der Inhalt des Vertrages mit dem Vertragswillen der Parteien übereinstimmt. Bei der notariellen Beurkundung findet außerdem die Aufklärung über Rechte, Pflichten und Konsequenzen der Parteien statt.
Das Original behält der Notar, die Parteien erhalten jeweils eine beglaubigte Kopie.
Wie hoch sind die Notarkosten und Grundbuchkosten?
Die Notarkosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages, den Geschäftsvollzug, eventuell die Abwicklung über ein Notaranderkonto sowie die Eintragung oder Löschung der Grundschuld oder Hypothek, Grundbucheintragungen, sonstige betreuende Tätigkeiten zzgl. der Mehrwertsteuer. Durchschnittlich liegen die Notarkosten bei 1 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises. Der Käufer trägt den größten Teil der Notarkosten, wobei er zusammen mit dem Verkäufer für die Begleichung aller Notarkosten haftet.
Die Grundbuchkosten setzen sich zusammen aus der Umschreibung des Eigentümers, den Eintragungen von Belastungen, Löschungsvormerkungen und Änderungen sowie den Gebühren für beglaubigte Grundbuchauszüge und Anträge auf Löschung und Löschungsbewilligungen. Geregelt werden diese Kosten in der Gebührenordnung und sie betragen etwa 0,5 Prozent der Kaufsumme.
Was bedeutet "Provisionsfrei" eine Immobilie kaufen?
Provisionsfrei ist ein Wohnobjekt, wenn es z.B. durch einen Verwalter oder eine Privatperson vermarktet wird. Auch kann sich eine provisionsfreie Vermarktung ergeben, wenn sich z.B. der Vermieter dazu bereit erklärt, die Provision zu übernehmen. Oftmals wird auch eine Immobilie als Provionsfrei angeboten, da der Verkäufer die Courtage übernimmt und diese Summe im Kaufpreis enthalten ist!
Bei der Realteilung wird ein Grundstück in zwei Grundstücke geteilt. Für jedes dieser Grundstücke wird ein eigenes Grundbuch angelegt. Der Bebauungsplan gibt an, ob eine Realteilung möglich ist. Ein Vermesser vermisst das Grundstück und beantragt eine Flurkarte. Anschließend erfolgt dann die Eintragung ins Grundbuch.
Das Sachwertverfahren dient zur Ermittlung des Verkehrswertes von Ein-/Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen und allen Immobilien, welche sich nicht am Mietmarkt orientieren. Der Sachwert setzt sich zusammen aus den Herstellungskosten, den Normalherstellungskosten, welche die Höhe der Herstellung bei marktüblicher Neuerrichtung angeben und zu welchen auch die Baunebenkosten gehören, sowie dem Wert der sonstigen Anlagen und dem Bodenwert.
Am Gemeinschaftseigentum einer Immobilie bestehen Miteigentumsanteile und ein Sondereigentum jedes Eigentümers. Das Sondereigentum kann entweder eine Wohnung darstellen, welches als Wohnungseigentum bezeichnet wird, oder einem anderen Zweck dienen, welches sich in diesem Fall Teileigentum nennt. Die Räume des Sondereigentums müssen in sich abgeschlossen und zum Sondereigentum erklärt worden sein. Auch wesentliche Bestandteile gehören hierzu, wenn diese Bestandteile das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändern und die Bestandteile beseitigt, eingefügt oder verändert werden können, ohne dabei das Gemeinschaftseigentum oder das Recht anderer Eigentümer zu beeinträchtigen.
Das Sondernutzungsrecht bezieht sich auf das Gemeinschaftseigentum und stellt die Möglichkeit dar, die Nutzung anderer Eigentümer an einem bestimmten Gemeinschaftseigentum auszuschließen. Der Eigentümer, welchem das Sondernutzungsrecht zugesprochen wird, ist also zu dem alleinigen Gebrauch berechtigt und profitiert auch alleine aus dem Nutzen. Jedoch kann das Sondernutzungsrecht nur mit Zustimmung aller Eigentümer verändert oder veräußert werden. Als Beispiele sind Kellerräume, Terrassen oder Pkw-Stellplätze zu nennen.
Das Sondereigentum muss begründet, mit allen Eigentümern vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden.
Ein Grundstückseigentümer kann beim Grundbuchamt eine Teilung seines Grundstückes vom Alleineigentum in Miteigentumsanteile beantragen. Hierbei muss jeder Miteigentumsanteil mit dem Sondereigentum an bestimmten Räumen verbunden sein. Die Teilungserklärung erfolgt durch den Eigentümer oder andere Verfügungsberechtigte, z.B. einen Insolvenzverwalter, und bedarf der notariellen Beglaubigung oder der notariellen Beurkundung.
Bei der Übergabe einer Immobilie an den neuen Eigentümer wird ein Protokoll angefertigt, welches den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Übergabe festhält und jedem Beteiligten in Form eines eigenen Exemplars zur Verfügung steht. Das Protokoll wird vom Immobilienmakler oder dem Eigentümer selbst angefertigt. Hier sind Name und Anschrift der Eigentümer vor und nach dem Erwerb der Immobilie, Datum der Übergabe, Mängel der Immobilie, Zählerstände sowie Anzahl aller Schlüssel und sonstige Vereinbarungen ersichtlich. Nach Ausführung des Protokolls sind die Unterschriften aller Beteiligten erforderlich.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung des Finanzamtes, dass die Steuererklärungs- und Zahlungspflicht vom Steuerpflichtigen erfüllt wurde. Die Bescheinigung besagt, dass steuerliche Bedenken z.B. in Bezug auf die Übertragung einer Immobilie auszuschließen sind, sodass Eintragungen vom Grundbuchamt vorgenommen werden können.
Dieses Verfahren wird üblicherweise verwendet bei der Ermittlung des Verkehrswertes unbebauter Grundstücke. Das Grundstück, dessen Wert ermittelt werden soll, wird mit Grundstücken aus dem gleichen Gebiet verglichen, welche ausreichend übereinstimmende Grundstücksmerkmale aufweisen. Hierzu zählen die Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksform und der Erschließungszustand. Sollten nicht genügend Vergleichsobjekte vorhanden sein, können auch Grundstücke vergleichbarer Gebiete zum Vergleich genutzt werden.
Der Verkehrswert ist der aktuelle Wert, der auf dem Markt für eine Immobilie erzielt werden kann, weshalb er auch als Marktwert bezeichnet wird. Er richtet sich nach unterschiedlichen Gegebenheiten wie der Lage, den Herstellungskosten oder der Größe. Hier kommt es jedoch auf die Art der Ermittlung an. Folgende Methoden sind möglich: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren oder Vergleichswertverfahren.
Ist vom Darlehensnehmer ein Ausstieg aus der Finanzierung vor Ende der Zinsbindung erwünscht, wobei ein berechtigtes Interesse vorliegen muss, wird eine Entschädigung an die zuständige Bank fällig. Dies wird als Ausgleich zu den nun fehlenden Zinszahlungen betrachtet. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens, dem vereinbarten Zinssatz sowie dem aktuellen Zinsniveau.
Ein Wertgutachten stellt die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie dar. Dieses Gutachten ist wichtig bei z.B. Kauf oder Verkauf, Erbschaftsangelegenheiten, steuerlichen Zwecken oder um Miet- bzw. Pachthöhen zu ermitteln. Als Grundlage für die Erstellung des Wertgutachtens dienen vor allem die Gebäudedaten sowie die Wohnflächenberechnung. Das Wertgutachten mit der Ermittlung des Verkehrswertes und den dazugehörigen Anlagen kann bis zu 60 Seiten umfassen. Meistens verlangt der Sachverständige für das Gutachten ein Entgelt von 0,5 bis 2 % des Verkehrswertes.
Die Wohnfläche ergibt sich aus der Summe der Grundflächen aller anrechenbaren Räume innerhalb einer Wohnung. Auszuschließen sind zur Wohnung gehörende Nebenräume, z.B. der Keller- oder der Trockenraum. Auch Wirtschaftsräume wie Abstell- oder Vorratsräume dürfen nicht angerechnet werden. Orientiert man sich an den Rohbaumaßen, sind 3% der Fläche abzuziehen, da zum Zeitpunkt des Rohbaus keine Wandverkleidungen usw. einbezogen werden.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt das Eigentum an Wohnungen oder Gebäuden sowie am Teil- und Gemeinschaftseigentum bzw. ist das „Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht“. Es ist in vier Teile aufgeteilt: Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht, Verfahrensvorschriften und Ergänzende Bestimmungen. Inhalt sind zum Beispiel die Regelungen über Verwaltung und Begründung des Wohnungseigentums, über Grundbuchvorschriften oder Regelungen zu Rechten und Pflichten des Wohnungseigentümers sowie den Erwerb und das Erlöschen von Wohnungseigentum.
Eine kurzfristige Zwischenfinanzierung ist möglich, wenn eine endgültige Finanzierung bereits sichergestellt ist. Die Laufzeit dieses Zwischenkredits liegt zwischen ein bis zwei Jahren. Die Zwischenfinanzierung dient zur Überbrückung bis zur tatsächlichen Endfinanzierung. Soll z.B. der Erlös aus dem eigenen Immobilienverkauf als Finanzierungsmittel für die neue Immobilie dienen, wobei der eigene Immobilienverkauf erst nach dem Kauf stattfindet, stellt die Zwischenfinanzierung eine kurzfristige Lösung dar.
Hinweis:
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