Hier kostenloser Antrag "Grundbuchauszug" - immer aktuell, immer dabei!

Der aktuelle Grundbuch ist mit der wichtigste Bestandteil beim Verkauf einer Immobilie.

Grundbücher sind öffentliche Verzeichnisse und sie weisen Eigentums-, Bestands- und Belastungsverhältnisse an Grund und Boden aus. Es gibt das Grundbuch in Papierform, aber auch elektronisch. Es gliedert sich in das Titelblatt, das Bestandsverzeichnis und die Abteilungen I, II und III. Alle Teile werden zusätzlich farblich unterschieden.

Das Deckblatt nennt zum Beispiel die Grunbuchart, das zuständige Amtsgericht, die Blattnummer und den Grundbuchbezirk.

Das Bestandsverzeichnis weist das Grundstück mit seinen äußeren Merkmalen in wirtschaftlicher Hinsicht aus. Hierzu zählen Gemarkung, Flur, Flurstück, Lage, Größe und Wirtschaftsart. Auch Rechte, die mit dem Grundstück verbunden sind, sind hier ersichtlich.

In Abteilung I ist der Eigentümer mit Erwerbsgrund eingetragen. Eigentümer, die gelöscht wurden, sind durchgestrichen oder unterstrichen. 
In Abteilung II sind Lasten und Beschränkungen zu finden wie z.B. Erbbaurecht, Wegerecht, Reallasten, Dienstbarkeiten, Sanierungsvermerk uvm. wenn vorhanden.
Abteilung III beinhaltet Hypotheken, Grundschulden, Rentenschuld und Grundpfandrechte.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse an dem Inhalt des Grundbuches hat, also zum Beispiel der konkrete Kaufinteressent oder der Eigentümer selbst, hat die Möglichkeit einen Grundbuchauszug zu erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch.


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